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17.12.2020

CORONA-UNTERSTÜTZUNG Gültigkeit der Erlaubnisscheine 2020 verlängert

Gültigkeit der Erlaubnisscheine 2020 verlängert

16.12.2020
An alle ordentlichen (Regionalverbände) und
mittelbaren Mitglieder (Vereine) des LVSA sowie
deren Mitglieder (organisierte Anglerinnen und Angler)

Liebe Mitglieder,
vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2021 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, haben wir mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung für unsere in den 620 Anglervereinen organisierten sächsischen Anglerinnen und Angler gefunden:


Wenn mit dem Fangbuch / Erlaubnisschein 2020 auch der Mitgliedsausweis mit der Beitragsmarke 2020 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2021 als gültiger Erlaubnisschein 2021 angesehen.

Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen.

Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert - dennoch ist es ratsam, dieses Schreiben mitzuführen > PDF als Download siehe Anhang unten).

Diese Ausnahmeregelung ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2021.

Diese Regelung gilt nur für organisierte Mitglieder des LVSA und umfasst keine Gastangelkarten jeglicher Form (Jahresangelkarten für Gäste; ''blaue Erlaubnisscheine'' des LVSA für Mitglieder anderer Landesverbände etc.)

 CORONA-UNTERSTÜTZUNG – Gültigkeit der Erlaubnisscheine .pdf


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