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16.05.2021

Befahrung des Dreiweiberner Sees mit elektromotobetriebenen Wasserfahrzeugen

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11.05.2021
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Dreiweiberner See (D 07-136) Mastergenehmigung für das Jahr 2021
Befahrung des Dreiweiberner Sees mit elektromotobetriebenen Wasserfahrzeugen
Das Speicherbecken Dreiweibern, nachfolgend Dreiweiberner See genannt, ist mit Bescheid vom 12.07.2005 des Regierungspräsidiums Dresden, Az.: 61D-8962.90/WML-92-Dreiweibern-Allgemeinverfügung für den Gemeingebrauch freigegeben. Ein Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit des Dreiweiberner See gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) wurde eingeleitet. Die notwendigen Voraussetzungen liegen noch nicht vor.
Alle über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 5 Abs. 3 SächsWG. Diese liegt als Mastergenehmigung vor, in deren Rahmen die Gemeinde Lohsa Gestattungen zum Befahren des Dreiweiberner See erteilen kann.
In dieser Mastergenehmigung wurden folgende Nebenbestimmungen getroffen und sind zu beachten:
• Die Gültigkeit ist vom 01.05. bis zum 30.09. 2021 oder bis zur Erklärung der Schiffbarkeit begrenzt
• Zugelassen, im Rahmen der Genehmigung, sind elektromotorangetriebene Wasserfahrzeuge mit einer maximalen Antriebskraft von 5,0 PS und einer maximalen Bootslänge bis 10,0 m
• 50 m Abstand zu Schilfflächen
• Sperrzonen / Badebereiche dürfen nicht befahren werden
• Befahrung nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang – es besteht Nachtfahrverbot!
• Bei Hochwassereinstau bzw. bei Unterschreiten der Staulamelle von +116,0 m NHN darf der
Dreiweiberner See nicht befahren werden!
Der Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V. (AVE) verwaltet ein Kontingent dieser Befahrungsgenehmigungen für alle im Landesverband Sächsischer Angler e. V. organisierten Angler. Das betrifft alle Mitglieder mit einer nachweisbaren Mitgliedschaft in einem Verein des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V., des Anglerverbandes Südsachsen Mulde/Elster e. V. und des Anglerverbandes Leipzig e. V. und Allgemeinem Erlaubnisschein. Weitere Voraussetzung ist eine gültige Bootshaftpflichtversicherung, deren Versicherungsname + Policennummer in das Antragsformular eigetragen werden muss.



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