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19.12.2021

Gültigkeit der Erlaubnisscheine verlängert

29.11.2021
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2022 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, räumt uns das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) dankenswerterweise auch dieses Jahr nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung ein:

Wenn mit dem Fangbuch/Erlaubnisschein 2021 auch der Mitgliedsausweis 2021 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2022 als gültiger Erlaubnisschein 2022 angesehen
Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen
Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert – dennoch ist es ratsam, dieses Schreiben mitzuführen)
Diese Ausnahmemöglichkeit ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2022 (in der Hoffnung, dass bis dahin alle Beitragskassierungen abgeschlossen sind)
Jahresangelkarten 2021 (des LVSA und der Regionalverbände) von Nichtmitgliedern verlieren Ihre Gültigkeit zum 31.12.2021

 https:www.anglerverband-sachsen.de:wp-content:uploads:2021:11:Verlaengerung-Gueltigkeit-ES-2021_-PM-LVSA.pdf


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