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07.02.2022

RESTSEE DREIWEIBERN (GEW.-NR. D07-136) WIEDER ZUM ANGELN FREIGEGEBEN

RESTSEE DREIWEIBERN (GEW.-NR. D07-136) WIEDER ZUM ANGELN FREIGEGEBEN
7. FEBRUAR 2022
Aktuelle Information vom 07.02.2022

Am 18.01.2022 informierten wir über die vorübergehende Sperrung des Restsees Dreiweibern zum Angeln. Mit heutiger Mitteilung der Fischereibehörde ist das Genehmigungsverfahren zum neuen Vertrag erfolgreich abgeschlossen. Das Angeln am Restsee Dreiweibern ist ab sofort wieder möglich. Bitte dazu die veröffentlichten Regelungen im digitalen Gewässeratlas unter https://www.angelatlas-sachsen.de/#D07-136beachten!

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Information vom 18.01.2022: Neuer Pachtvertrag noch im Genehmigungsverfahren

Der bisherige Fischereipachtvertrag für den Restsee Dreiweibern ist mit Ablauf des 31.12.2021 ausgelaufen. Ein neuer Vertrag wurde zwischen dem Verpächter und dem AVE abgeschossen. Dieser befindet sich derzeit im behördlichen Beanstandungs- und Genehmigungsverfahren. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, ist der neue Vertrag noch nichts rechtsgültig. Diese behördliche Information wurde uns am 17.01.2022 mitgeteilt.

Daher bleibt das Angeln am Restsee Dreiweibern ab sofort und bis zum Vorliegen der behördlichen Genehmigung verboten. Wir informieren im Angelatlas Sachsen (www.angelatlas-sachsen.de) und auf der Verbandswebsite unverzüglich nach Vorliegen der behördlichen Nichtbeanstandung des Vertrages, sobald das Angeln wieder möglich ist.



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